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EENAeG

Über EENA

Die ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG (EENA eG) wurde am 9.2.2012 von 52 Mitgliedern gegründet. Die Bürgerenergiegenossenschaft will dazu beitragen, dass sich die Region Neckar-Alb bis 2030 vollständig aus erneuerbaren Energien versorgt. Dabei setzt sie darauf, die Menschen vor Ort an „ihren“ Projekten zu beteiligen und die Wertschöpfung samt Erträgen aus den Anlagen den Menschen und Handwerksbetrieben der Region zugutekommen zu lassen. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten ehrenamtlich. Seit ihrer Gründung ist die EENA auf über 1050 Mitglieder angewachsen – überwiegend Privatpersonen, aber auch Körperschaften und sonstige juristische Personen. Die bisher realisierten 25 Eigenanlagen produzieren bislang rund 2.700 MWh Solarstrom pro Jahr.

Weitere Informationen

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zeichnung eines oder mehrerer Geschäftsanteile und der Einzahlung auf das EENA-Konto. Jeder Anteil hat einen Wert von 100€ und wird ohne Agio erworben. Während der Mitgliedschaft können jederzeit zusätzliche Anteile bis zur satzungsgemäßen Höchstgrenze gezeichnet oder gekündigt werden. Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sowie Körperschaften sein.

Jeder Geschäftsanteil nimmt mit dem Tag der Einzahlung an den jährlichen Überschussausschüttungen der Genossenschaft teil. Anhand des Jahresabschlusses schlägt der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat eine Dividendenhöhe vor. In der Mitgliederversammlung entscheiden die Mitglieder über die Verwendung des Überschusses und die Ausschüttung. Der Zielkorridor für Dividenden der EENA eG liegt bei 2,5 – 3,0%.

Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme (unabhängig von der Anzahl seiner gehaltenen Geschäftsanteile). Die Mitglieder haften nur mit ihren eingebrachten Mitteln (keine Nachschusspflicht).

Über eine Genossenschaftsbeteiligung umgehen Sie das individuelle Risiko einer einzelnen Anlage (Risikostreuung). Sie können jederzeit Anteile aufstocken und kündigen und sind somit so lange beteiligt, wie Sie das selbst wünschen. Die Beteiligung wird schon mit niedrigen Beträgen in individueller Höhe ermöglicht (ab 100€). Sie wird nicht wie bei einem Nachrangdarlehen innerhalb der ersten Jahre dezimiert. Sie sind stimmberechtigtes und mitgestaltendes Mitglied einer regionalen Gemeinschaft von Bürgern zur Stärkung der erneuerbaren Energien.

Für Kündigungen gilt eine Frist von einem Jahr zum Jahresende. Gekündigte Anteile werden zu 100% zurückgezahlt, sobald die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss für das Kündigungsjahr festgestellt hat. Der Vorstand kann eine vorübergehende Begrenzung der Anteile pro Mitglied festlegen, um die Liquidität der Genossenschaft in vernünftigen Grenzen zu halten.

Die detaillierten Regelungen, aktuelle Informationen über die Aktivitäten der Genossenschaft sowie die Satzung und Beteiligungs-/Aufstockungs-/Übertragungserklärungen können über www.eena-eg.de abgerufen werden

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